MietAGB

§ 1 Überlassung / Verwendung

Der Vermieter stellt dem Mieter unter Zustimmung dieser Miet-AGB Mietsachen zur Verfügung.

An der/den Mietsache/n dürfen keine irreversiblen, technischen Veränderungen vorgenommen werden.

Der Mieter verpflichtet sich, die der/den Mietsache/n beigefügten / einsehbaren Bedienungshinweise zu beachten.

Die Mietsache/n darf/dürfen weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben, noch vermietet oder verkauft werden.

Die Mietsache/n wird/werden nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises ausgegeben.

§ 2 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit der Ausgabe der Mietsache/n durch den Vermieter und endet mit dem Wiedereintreffen der Mietsache/n an einem vom Vermieter bestimmten Aufbewahrungsort.

Wird/Werden die Mietsache/n nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurück gegeben, kann dem Mieter der Gesamtwert der Mietsache/n in Rechnung gestellt werden.

§ 3 Mietgebühr / Kaution / Reservierung

Für die Vermietung der Mietsache/n erhebt der Vermieter für die Dauer der Mietzeit eine Mietgebühr gemäß der Preisliste / Absprache.

Der Mieter ist verpflichtet, eine Kaution beim Vermieter zu hinterlegen. Die Kaution wird dem Mieter unmittelbar nach Rückgabe der Mietsache/n und deren Überprüfung durch den Vermieter erstattet.

Die Kaution sind bei Mietbeginn und die Mietgebühr zum Ende in Bar zu entrichten.

Eine Reservierung ist nur dann bindend, bei Vorlage des Personalausweises und schriftlicher Bestätigung. Bei Nichtnutzung reservierter Mietsachen wird dem Mieter die Mietgebühr in Rechnung gestellt.

§ 4 Sorgfaltspflicht / Haftung bei Schäden

Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit der Mietsache/n. Sollte/n die Mietsache/n durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Mieter für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Mietsache/n verloren geht/gehen. Der Mieter verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.

Der Mieter hat sich bei Empfang der Mietsache/n von dem ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen und feststellbare Mängel sofort anzuzeigen. Ansonsten erkennt der Mieter den funktionsfähigen und mangelfreien Zustand der Mietsache/n an.

Jede Beschädigung oder Verlust der Mietsache/n sind sofort dem Vermieter anzuzeigen.

Der Vermieter trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Schäden, die bei der Benutzung der Mietsache/n entstehen. Der Mieter haftet selbst für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art.

§ 5 Laufzeit / Ende des Vertrages

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

Mit Ende des Vertrages ist/sind die Mietsache/n in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand dem Vermieter zurück zu geben. Ansonsten wird die Endreinigung dem Mieter je nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Kraftstoffbetriebene Geräte sind (sofern keine gesonderten Vereinbarungen bestehen) betankt zurück zu geben, andernfalls wird eine Betankungspauschale laut Preisliste erhoben.

§ 6 Rücktritt

Der Vermieter ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen verletzt werden. Die Mietsache/n ist/sind nach Rücktritt vom Vertrag unverzüglich, spätestens am folgenden Werktag, an den Vermieter zurück zu geben.

§ 7 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betroffene Bestimmung ist dann so auszulegen, dass sie mir ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.

- Ende -

Stand: April 2017